Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz
Atemschutzgeräte schützen nur, wenn sie passend ausgewählt, richtig angelegt und sicher benutzt werden. Unsere Schulungen bereiten Sie auf den Umgang mit dem betrieblich vorgesehenen Gerät vor und verbinden theoretische Grundlagen mit gerätebezogenen praktischen Übungen.
Die DGUV Regel 112-190 unterstützt bei Auswahl, Einsatz und Benutzung von Atemschutzgeräten. Der DGUV Grundsatz 312-190 beschreibt die Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung der Geräteträger und weiterer Funktionsträger im Atemschutz.
Die Ausbildung ist vor der ersten Benutzung erforderlich. Danach werden Geräteträger mindestens jährlich geräte- und tätigkeitsbezogen unterwiesen. Für Personen mit Rettungsaufgaben ist mindestens halbjährlich zu unterweisen.
Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung
Fluchtgeräte dienen ausschließlich dazu, einen Gefahrenbereich sicher zu verlassen. In dieser Unterweisung lernen Sie das betrieblich vorgesehene Gerät kennen und trainieren die Handgriffe, die im Ernstfall schnell und sicher ausgeführt werden müssen.
Die Unterweisung ist vor der ersten Benutzung und anschließend mindestens einmal jährlich durchzuführen. Sie umfasst theoretische Inhalte und praktische Übungen mit dem vorgesehenen Gerätetyp.
Atemschutz mit Filter- und Schlauchgeräten
In dieser Schulung lernen Sie die sichere Handhabung der betrieblich eingesetzten Filter- und Druckluftschlauchgeräte. Sie befassen sich mit Schadstoffen, Geräteauswahl, Schutzwirkung und körperlicher Belastung. Praktische Trage- und Bewegungsübungen vermitteln Sicherheit beim Anlegen und Benutzen.
Filtergeräte dürfen nicht bei Sauerstoffmangel, unbekannten Schadstoffen oder außerhalb ihrer zulässigen Einsatzgrenzen verwendet werden.
Atemschutz mit Isoliergeräten und Pressluftatmern
In dieser Ausbildung lernen Sie die sichere Handhabung der betrieblich eingesetzten Isoliergeräte. Sie befassen sich mit Gefährdungen durch Schadstoffe und Sauerstoffmangel, körperlichen Belastungen sowie dem richtigen Verhalten bei Störungen und Notfällen. Praktische Trage- und Bewegungsübungen trainieren den sicheren Einsatz.
Die Ausbildung ist vor der ersten Benutzung erforderlich. Danach muss mindestens jährlich eine geräte- und tätigkeitsbezogene Unterweisung erfolgen. Bei Rettungsaufgaben ist mindestens halbjährlich zu unterweisen.
Gerätegruppen und arbeitsmedizinische Vorsorge
Die AMR 14.2 unterscheidet Atemschutzgeräte nach Gewicht und Atemwiderstand in drei Gruppen: Gruppe 1 umfasst Geräte mit geringer Belastung, beispielsweise bestimmte Partikelfilter- und gebläseunterstützte Geräte. Gruppe 2 umfasst Geräte mit erhöhtem Atemwiderstand, beispielsweise P3-, Gas- und Kombinationsfiltergeräte. Gruppe 3 umfasst schwere Geräte mit erhöhter Belastung, insbesondere frei tragbare Isoliergeräte wie Pressluftatmer.
Ob arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge erforderlich ist, legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung, der ArbMedVV und der AMR 14.2 fest. Eine Eignungsbeurteilung ist von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu unterscheiden.
Die konkrete Ausbildung richtet sich nach Gerätetyp, Einsatzaufgabe, Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung. Ein allgemeiner Schulungsnachweis ersetzt weder die gerätespezifische Einweisung noch die betriebliche Freigabe.
Schulungsangebote
- Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung
- Filtergeräte und Schlauchgeräte
- Isoliergeräte, insbesondere Pressluftatmer
Häufige Fragen
Wie oft müssen Atemschutzgeräteträger unterwiesen werden?
Nach der gerätespezifischen Ausbildung ist mindestens jährlich zu unterweisen. Für Personen mit Rettungsaufgaben gilt mindestens ein halbjährliches Intervall.
Wann darf ein Filtergerät nicht eingesetzt werden?
Filtergeräte dürfen nicht bei Sauerstoffmangel, unbekannten Schadstoffen oder außerhalb der vom Hersteller und der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Einsatzgrenzen benutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Filtergerät und Isoliergerät?
Ein Filtergerät reinigt die vorhandene Umgebungsluft. Ein Isoliergerät stellt Atemluft unabhängig von der Umgebungsatmosphäre bereit, beispielsweise als Pressluftatmer.
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist erforderlich?
Der Arbeitgeber ermittelt die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge anhand der ArbMedVV, AMR 14.2 und Gefährdungsbeurteilung. Eine Eignungsbeurteilung ist davon zu unterscheiden.