Überblick
Unternehmer dürfen nur geeignete und in der Handhabung unterwiesene Personen mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen beauftragen. In dieser Schulung lernen Sie Aufbau, Funktion und Fahrverhalten der Geräte kennen. Praktische Übungen vermitteln den sicheren Umgang mit Lasten und das richtige Verhalten bei Mängeln oder Gefahrensituationen.
Die Unterweisung muss vor der ersten Bedienung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Eine schriftliche Beauftragung und ein Staplerschein sind für reine Mitgängergeräte nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 nicht vorgeschrieben; betriebliche Regelungen können weitergehende Anforderungen enthalten.
Rechtsgrundlage und Pflichten
Für reine Mitgängergeräte sind nach § 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 68 eine geeignete, in der Handhabung unterwiesene Bedienperson, aber grundsätzlich weder Staplerschein noch schriftliche Beauftragung vorgeschrieben. Betriebliche Vorgaben können weitergehen. Geräte mit Fahrerstandplattform und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h fallen unter die Anforderungen für Flurförderzeuge mit Fahrerstand.
Abgrenzung
Für Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h gelten die Anforderungen für Flurförderzeuge mit Fahrerstand nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68.
Erstunterweisung und jährliche Unterweisung
Erstunterweisung: Die Teilnehmer müssen für die Tätigkeit geeignet sein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Abschluss ist der Schulungs- und Unterweisungsnachweis der ADLER Academy, die Dauer beträgt 6 Unterrichtsstunden.
Jährliche Unterweisung: Die Teilnehmer wurden bereits an dem eingesetzten Gerätetyp unterwiesen. Abschluss ist der Fortbildungs- und Unterweisungsnachweis der ADLER Academy, die Dauer beträgt 3 Unterrichtsstunden.
Die genannten Stundenformate sind ADLER-Angebotsformate. Gerätetyp, betriebliche Umgebung, Vorkenntnisse und praktische Übungen bestimmen den verbindlichen Umfang.
Inhalte
- § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 Betriebssicherheitsverordnung
- Jährliche Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1
- Beauftragung nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68
- Betriebsanweisung nach § 5 DGUV Vorschrift 68
- Unfallverhütung und betriebliche Verkehrsregeln
- Aufbau, Antrieb und Sicherheitseinrichtungen
- Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
- Tägliche Einsatzprüfung nach § 9 DGUV Vorschrift 68
- Standsicherheit und sicherer Umgang mit Lasten
- Verhalten bei Mängeln und Störungen
- Theoretische Wissenskontrolle
- Fahr- und Bedienübungen
- Praktische Beurteilung
Häufige Fragen
Benötigt man für einen Elektrohubwagen einen Staplerschein?
Für reine Mitgänger-Flurförderzeuge verlangt § 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 68 keinen Staplerschein. Die Bedienperson muss geeignet und in der Handhabung unterwiesen sein.
Was gilt bei einer Fahrerstandplattform?
Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit Fahrerstandplattform mehr als 6 km/h, gelten die Anforderungen für Flurförderzeuge mit Fahrerstand.
Wie oft ist zu unterweisen?
Vor der ersten Bedienung und danach regelmäßig, mindestens jährlich sowie bei relevanten Änderungen von Gerät oder Einsatzbedingungen.