ADLER Academy · Schulung

Schulung und Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Praxisnahe Grundqualifizierung für die kollegiale Unterstützung des betrieblichen Arbeitsschutzes nach aktuellem SGB-VII- und DGUV-Stand.

Überblick

Die Schulung vermittelt angehenden und bereits bestellten Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben, Rechte und Grenzen. Grundlage sind § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und das aktuelle Rahmenkonzept des DGUV Grundsatzes 311-004. Im Mittelpunkt stehen typische Handlungssituationen, Gefährdungserkennung und kollegiale Kommunikation.

In dieser Schulung lernen Sie Ihre Aufgaben, Rechte und Grenzen kennen. Sie erfahren, wie Sie Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen, Kollegen auf sicheres Verhalten aufmerksam machen und die richtige Benutzung von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung unterstützen.

Rolle, Aufgaben und Grenzen

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Prävention, ohne selbst Führungs-, Aufsichts- oder Weisungsverantwortung zu übernehmen. Die Grundqualifizierung bereitet auf diese kollegiale Rolle vor. Eine Fortbildung aktualisiert das Wissen und greift betriebliche Veränderungen auf. Die Bestellung und erforderliche Anzahl richten sich nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen sowie räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe.

Sicherheitsbeauftragte arbeiten ehrenamtlich, kollegial und ohne Weisungs- oder Aufsichtsbefugnis. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Unternehmer und den zuständigen Führungskräften.

Bestellung und Anzahl

Nach § 22 SGB VII sind in Unternehmen mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bei besonderer Gefährdung gilt die Pflicht bereits für Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten. Die erforderliche Anzahl richtet sich zusätzlich nach § 20 DGUV Vorschrift 1 und den betrieblichen Verhältnissen.

Grundqualifizierung

Besondere fachliche Voraussetzungen bestehen nicht. Empfehlenswert sind betriebliche Erfahrung, Akzeptanz im Kollegenkreis und Interesse am Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Abschluss: Schulungsnachweis „Sicherheitsbeauftragte“ der ADLER Academy. Dauer: 2 Tage/16 Unterrichtsstunden.

Fortbildung

Die Fortbildung richtet sich an bereits qualifizierte Sicherheitsbeauftragte. Sie aktualisiert das Fachwissen und greift neue oder veränderte betriebliche Gefährdungen auf. Der erforderliche Turnus wird anhand des betrieblichen Bedarfs festgelegt.

Abschluss: Fortbildungsnachweis der ADLER Academy. Dauer: 1 Tag/8 Unterrichtsstunden.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1
  • Rahmenkonzept nach DGUV Grundsatz 311-004
  • Rolle, Aufgaben, Rechte und Grenzen
  • Auswahl und Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
  • Erkennen und Melden von Gefährdungen
  • Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung
  • Mitwirkung bei Unfallauswertung und Gefährdungsbeurteilung
  • Kommunikation und Zusammenarbeit im Betrieb
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Praktische Handlungssituationen und Checklisten
  • Schriftliche Wissenskontrolle

Häufige Fragen

Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen?

Grundsätzlich ab regelmäßig 50 Beschäftigten. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt die Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.

Haben Sicherheitsbeauftragte Weisungsbefugnis?

Nein. Sie unterstützen kollegial, erkennen Gefährdungen und sprechen Beschäftigte an. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer und den zuständigen Führungskräften.

Wie oft ist eine Fortbildung erforderlich?

Ein starrer allgemeiner Turnus ist nicht vorgegeben. Maßgeblich sind betrieblicher Bedarf, Veränderungen der Gefährdungen und der notwendige Erhalt der Handlungskompetenz.

ADLER Academy

Sicherheitsbeauftragte praxisnah qualifizieren

Nennen Sie uns, ob Grundqualifizierung oder Fortbildung gefragt ist, sowie Branche, Gefährdungen, Vorerfahrung und Teilnehmerzahl.