Überblick
Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 vermittelt Theorie, Fahrphysik, Standsicherheit sowie praktische Fahr- und Stapelfertigkeiten. Nach theoretischer und praktischer Prüfung erhalten erfolgreiche Teilnehmer einen Qualifikationsnachweis und Fahrausweis für Flurförderzeuge.
In dieser Qualifizierung lernen Sie Aufbau, Funktion, Fahrverhalten und Einsatzgrenzen von Flurförderzeugen kennen. Theorie, Fahr- und Stapelübungen sowie eine theoretische und praktische Abschlussprüfung bereiten Sie auf den sicheren betrieblichen Einsatz vor.
Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 beziehungsweise 69 dürfen Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig nur von geeigneten, mindestens 18 Jahre alten Personen geführt werden, die qualifiziert sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt wurden.
Allgemeine Qualifizierung – Stufe 1
Die allgemeine Qualifizierung bildet Stufe 1. Umfang und Praxiszeit richten sich nach Vorkenntnissen und Lernerfolg; beide Prüfungen bleiben erforderlich. Im Einsatzbetrieb folgen die geräte- und betriebsbezogene Qualifizierung sowie die schriftliche Beauftragung für die konkreten Flurförderzeuge und Betriebsbereiche.
Teilnahmevoraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie körperliche, geistige und charakterliche Eignung. Ausnahmen für Jugendliche sind nur im Rahmen einer Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht möglich.
Abschluss: Qualifikationszertifikat und Fahrausweis für Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001. Dauer: grundsätzlich 3 bis 5 Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten; davon mindestens 10 Lehreinheiten Theorie.
Teilnehmer mit nachgewiesenen Vorkenntnissen
Vorhandene Kenntnisse und praktische Erfahrung werden vor Beginn bewertet. Eine Verkürzung darf die erforderlichen theoretischen und praktischen Inhalte sowie beide Abschlussprüfungen nicht ersetzen. Der erforderliche Umfang wird nach der Einstufung festgelegt.
Betriebliche Qualifizierung und Beauftragung
Die allgemeine Qualifizierung ersetzt nicht die geräte- und betriebsbezogene Qualifizierung im Einsatzbetrieb. Erst danach darf der Unternehmer die schriftliche Beauftragung für die konkreten Flurförderzeuge und den jeweiligen Betriebsbereich erteilen.
Jährliche Unterweisung
Teilnahmevoraussetzung ist eine vorhandene Qualifizierung und betriebliche Beauftragung. Abschluss ist der Fortbildungs- und Unterweisungsnachweis der ADLER Academy. Dauer: 3 Unterrichtsstunden.
Inhalte
- Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 68 beziehungsweise 69 und DGUV Grundsatz 308-001
- Pflichten von Bedienpersonen und Unternehmern
- Aufbau, Funktion, Antriebsarten und Anbaugeräte
- Unfallgeschehen und Unfallverhütung
- Fahrphysik, Standsicherheit und Lastschwerpunkt
- Tragfähigkeit und Lastschwerpunktdiagramm
- Verkehrsregeln, Verkehrswege und Sondereinsätze
- Theoretische Abschlussprüfung
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung nach § 9 DGUV Vorschrift 68
- Kontrolle von Sicherheits- und Warneinrichtungen
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln
- Sicheres Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs
- Praktische Abschlussprüfung
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Gabelstaplerfahrer-Ausbildung?
Der DGUV-Grundsatz sieht für die allgemeine Qualifizierung grundsätzlich 3 bis 5 Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten vor. Der konkrete Umfang hängt von Vorkenntnissen und praktischer Fertigkeit ab.
Reicht der Staplerschein für den Einsatz im Betrieb?
Nein. Zusätzlich sind eine geräte- und betriebsbezogene Qualifizierung sowie die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich.
Kann die Ausbildung bei Vorkenntnissen verkürzt werden?
Nachgewiesene Kenntnisse und Praxis können berücksichtigt werden. Die notwendigen Inhalte sowie die theoretische und praktische Prüfung dürfen dadurch nicht entfallen.