Überblick
In dieser Schulung lernen Sie, Anschlag- und Lastaufnahmemittel fachgerecht auszuwählen, vor der Benutzung zu kontrollieren und sicher einzusetzen. Sie erkennen typische Gefahren, verständigen sich eindeutig mit der Bedienperson des Hebezeugs und reagieren richtig auf Mängel oder Störungen.
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Sie ist tätigkeitsbezogen durchzuführen und zu dokumentieren.
Aufgaben der Anschläger
Die Schulung qualifiziert Beschäftigte für das sichere Anschlagen, Führen und Absetzen von Lasten. Behandelt werden Auswahl, Kennzeichnung, Tragfähigkeit und Kontrolle von Anschlagmitteln sowie die eindeutige Verständigung mit der Bedienperson des Hebezeugs. Praktische Übungen übertragen die Grundlagen auf betriebliche Lasten.
Anschläger müssen Last, Schwerpunkt, Anschlagart, Neigungswinkel und Tragfähigkeit zusammen beurteilen. Sie kontrollieren Anschlag- und Lastaufnahmemittel vor der Benutzung, erkennen Ablegereife und halten Personen aus dem Gefahrenbereich fern. Die Grundschulung wird durch eine mindestens jährliche, tätigkeits- und betriebsbezogene Unterweisung ergänzt.
Teilnehmerkreis
Beschäftigte, die Lasten anschlagen oder Hebezeuge im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit bedienen.
Grundschulung und jährliche Unterweisung
Grundschulung: Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die praktische Ausbildung müssen geeignete Hebezeuge, Lasten und Anschlagmittel zur Verfügung stehen. Abschluss: Schulungsnachweis der ADLER Academy. Dauer: 6 Unterrichtsstunden.
Jährliche Unterweisung: Die Teilnehmer haben bereits eine Grundschulung absolviert und führen entsprechende Tätigkeiten aus. Abschluss: Fortbildungs- und Unterweisungsnachweis der ADLER Academy. Dauer: 3 Unterrichtsstunden.
Die genannten Stundenformate sind ADLER-Angebotsformate. Arbeitsmittel, Anschlagmittel, Vorkenntnisse, Teilnehmerzahl und erforderliche Praxis bestimmen den verbindlichen Umfang.
Inhalte
- Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 1
- Anschlagen von Lasten nach DGUV Information 209-013
- Lastaufnahme- und Anschlagmittel nach DGUV Regel 109-017
- Aufgaben, Rechte und Pflichten von Anschlägern
- Arten, Kennzeichnung und Auswahl von Anschlagmitteln
- Tragfähigkeit, Anschlagarten, Neigungswinkel und Lastschwerpunkt
- Zusammenwirken von Hebezeug, Anschlagmittel und Last
- Sichtkontrolle, Ablegereife, Lagerung und Pflege
- Gefahrenbereiche und sicherer Lasttransport
- Handzeichen und Verständigung mit der Kranführung
- Verhalten bei Mängeln, Störungen und Gefahrensituationen
- Praktische Anschlagübungen
- Wissenskontrolle
Häufige Fragen
Wie oft müssen Anschläger unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung muss zu Tätigkeit, Arbeitsmitteln und betrieblichen Gefährdungen passen.
Was wird praktisch geübt?
Geübt werden unter anderem Auswahl und Kontrolle von Anschlagmitteln, Ermittlung des Lastschwerpunkts, geeignete Anschlagarten, sicheres Führen der Last und Handzeichen.
Ersetzt die Schulung die betriebliche Unterweisung?
Nein. Betriebliche Lasten, Hebezeuge, Arbeitsabläufe und Gefährdungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.