ADLER Academy · Schulung

Ausbildung und Unterweisung für Kranführer

Kranbauartbezogene Ausbildung mit Theorie, Praxis und Befähigungsnachweis für einen sicheren betrieblichen Einsatz.

Ausbildung für Kranführerinnen und Kranführer

Nach DGUV Grundsatz 309-003 wird die Ausbildung auf die ausgewählte Kranbauart abgestimmt: flurbedienbare Brücken- und Hallenkrane, Schwenkarmkrane und Schienenlaufkatzen sowie Lkw-Ladekrane und Abschleppkrane.

In dieser Ausbildung lernen Sie, den vorgesehenen Kran sicher zu bedienen. Sie trainieren die Kransteuerung, das Anschlagen und Bewegen von Lasten, die Verständigung durch Handzeichen sowie das richtige Verhalten bei Störungen.

Die Ausbildung umfasst Theorie, Praxis und Abschlussprüfung. Vor dem selbstständigen Führen sind zusätzlich eine betriebliche Einweisung am eingesetzten Kran und die Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich.

Teilnehmerkreis

Personen, die Krane der ausgewählten Bauart künftig bedienen oder ihre vorhandene Qualifikation aktualisieren sollen.

Grundausbildung

Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre sowie körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit. Art und Umfang der Ausbildung richten sich nach Kranbauart, Einsatzbedingungen und Vorkenntnissen.

Abschluss und Dauer: Befähigungsnachweis und personenbezogener Kranführerausweis für die behandelte Kranbauart; geplantes Tagesmodul 1 Tag/8 Unterrichtsstunden.

Abhängig von Kranbauart, Vorkenntnissen und praktischer Übungszeit können weitere Ausbildungstage erforderlich sein.

Jährliche Unterweisung

Teilnahmevoraussetzungen: Erforderlich ist ein vorhandener Befähigungsnachweis für die betreffende Kranbauart.

Abschluss und Dauer: Fortbildungs- und Unterweisungsnachweis der ADLER Academy; Dauer 3 Unterrichtsstunden.

Inhalte

  • Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 1
  • Unfallverhütungsvorschriften für Krane nach DGUV Vorschrift 52 beziehungsweise 53
  • Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003
  • Anforderungen und Pflichten von Kranführern
  • Kranbauarten, Funktionen und Sicherheitseinrichtungen
  • Betriebsanweisungen und Sicherheitsregeln
  • Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt und Traglasttabellen
  • Lastaufnahme- und Anschlagmittel nach DGUV Regel 109-017
  • Anschlagen von Lasten nach DGUV Information 209-013
  • Handzeichen und Kommunikation
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und Verhalten bei Störungen
  • Grundlagen der Kranprüfung nach DGUV Grundsatz 309-001
  • Praktische Übungen
  • Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Häufige Fragen

Gilt ein Kranführerausweis für jede Kranart?

Nein. Ausbildung, Prüfung und Nachweis müssen die Kranbauart und deren besondere Anforderungen abdecken.

Was ist nach bestandener Prüfung noch erforderlich?

Vor dem selbstständigen Einsatz folgen die Einweisung am konkreten Kran, die betriebsbezogene Unterweisung und die Beauftragung durch den Unternehmer.

Reicht grundsätzlich ein Ausbildungstag?

Der Umfang richtet sich nach Kranbauart, Vorkenntnissen und erforderlicher Übungszeit. Ein Tagesmodul kann geplant werden; bei Bedarf sind weitere Ausbildungstage erforderlich.

ADLER Academy

Kranführerausbildung für die passende Kranbauart

Nennen Sie uns Kranbauart, Steuerungsart, Einsatzort, Vorkenntnisse und Teilnehmerzahl.