Überblick
Die PSAgA-Schulung vermittelt die Kontrolle, das richtige Anlegen und die bestimmungsgemäße Benutzung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln und Anschlageinrichtungen. Praktische Übungen nach DGUV Vorschrift 1 bereiten auf typische Arbeitssituationen vor.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt erst zum Einsatz, wenn vorrangige technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Teilnehmer beurteilen Systeme, Freiraum, Sturzfaktor und Anschlagmöglichkeiten und trainieren die bereitgestellte Ausrüstung. Für einen Sturz oder Hängenotfall muss ein wirksames, betriebsspezifisches Rettungskonzept vorhanden sein.
Unterweisung mit praktischen Übungen
Wie benutzen Sie Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtungen sicher? Was ist vor Beginn der Arbeiten und nach einem Sturz zu beachten?
In dieser Schulung lernen Sie, die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor der Benutzung zu kontrollieren, richtig anzulegen und bestimmungsgemäß einzusetzen. Sie erkennen geeignete Anschlagmöglichkeiten und trainieren die sichere Anwendung unter praxisnahen Bedingungen.
PSAgA darf nur eingesetzt werden, wenn vorrangige technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind. Für Notfälle muss ein wirksames Rettungskonzept vorhanden sein.
Teilnehmerkreis
Personen, die regelmäßig oder gelegentlich PSAgA verwenden.
Für dieses Angebot gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, die praktischen Übungen sicher auszuführen. Ob arbeitsmedizinische Vorsorge oder eine gesonderte Eignungsbeurteilung erforderlich ist, legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
Grundunterweisung und jährliche Unterweisung
Grundunterweisung: 6 Unterrichtsstunden. Abschluss: Schulungs- und Unterweisungsnachweis für die Benutzung von PSAgA.
Jährliche Unterweisung: 3 Unterrichtsstunden. Erforderlich ist eine vorhandene Grundunterweisung für die eingesetzte PSAgA. Abschluss: Fortbildungs- und Unterweisungsnachweis der ADLER Academy.
Die genannten Stundenformate sind ADLER-Angebotsformate. PSA-System, Tätigkeiten, Rettungskonzept, Vorkenntnisse und praktische Übungen bestimmen den verbindlichen Umfang.
Inhalte
- Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzungsverordnung
- Absturzschutz nach Betriebssicherheitsverordnung und ASR A2.1
- Gefährdungen durch Absturz nach TRBS 2121
- Unterweisung mit Übungen nach § 31 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-001
- Rückhalte-, Arbeitsplatzpositionierungs- und Auffangsysteme
- Auffanggurte, Verbindungsmittel und Falldämpfer
- Sicht- und Funktionsprüfung vor der Benutzung
- Sturzfaktor, Fangstoß und erforderlicher Freiraum
- Anschlageinrichtungen und sichere Anschlagtechniken
- Sichere Benutzung von Steigschutzsystemen
- Typische Anwendungsfehler und Gefahren
- Verhalten nach einem Sturz und Rettungskonzept nach DGUV Regel 112-199
- Lagerung, Reinigung und Pflege
- Praktische Übungen mit PSAgA
Häufige Fragen
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Die Benutzung von PSAgA ist regelmäßig und mindestens jährlich mit praktischen Übungen zu unterweisen. Änderungen von Tätigkeit oder Ausrüstung können eine frühere Unterweisung erfordern.
Warum ist ein Rettungskonzept erforderlich?
Nach einem Sturz kann eine im Auffangsystem hängende Person innerhalb kurzer Zeit gefährdet sein. Die Rettung muss deshalb geplant, ausgerüstet und praktisch umsetzbar sein.
Ersetzt PSAgA technische Absturzsicherung?
Nein. Kollektive technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. PSAgA wird eingesetzt, wenn diese Maßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.