Notfallorganisation für wechselnde Projektbedingungen
Baustellen verändern sich. Zugänge, Fluchtwege, Belegschaft und besondere Tätigkeiten wechseln mit den Bauphasen. Notfallunterlagen müssen diese Veränderungen aufnehmen.
ADLER unterstützt bei Alarmierung, Evakuierung, Rettung und Erster Hilfe. Rollen und Schnittstellen werden festgelegt, Übungen ausgewertet und erforderliche Verbesserungen nachverfolgt.
Planung, Alarmierung und Rettung
Die Planung beginnt mit möglichen Ereignissen und betroffenen Bereichen. Daraus werden Alarmierungswege, Zuständigkeiten, Kommunikationsmittel, Sammelplätze, Rettungsmittel und Übergaben an Feuerwehr oder Rettungsdienst abgeleitet. Besondere Tätigkeiten wie Arbeiten in engen Räumen, in Höhen oder an elektrischen Anlagen benötigen gegebenenfalls eigene Rettungspläne und geeignete Ressourcen.
Erste Hilfe und Betriebssanitätsdienst
Erste-Hilfe-Organisation und Betriebssanitätsdienst werden anhand der geltenden Anforderungen und Gefährdungsbeurteilung geplant. Auf Baustellen ist nach § 27 DGUV Vorschrift 1 mindestens ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn mehr als 100 Versicherte anwesend sind; die konkrete Organisation und Zuordnung ist projektbezogen zu prüfen.
Digitale Systeme
Digitale Präsenzinformationen oder Alarmierungssysteme können unterstützen. Sie ersetzen keine redundanten Verfahren, Übungen oder klare örtliche Organisation. Systemverfügbarkeit und Datenqualität werden nicht pauschal vorausgesetzt.
Leistungsumfang
- Notfall- und Alarmierungsplan
- Rollen, Kontakt- und Eskalationswege
- Evakuierungs- und Sammelplatzkonzept
- Rettungskonzepte für besondere Tätigkeiten
- Erste-Hilfe- und Betriebssanitätsorganisation
- Schnittstellen zu Feuerwehr, Rettungsdienst und Betreiberorganisation
- Übungen, Auswertung und Verbesserungsmaßnahmen
- phasenbezogene Anpassung der Notfallunterlagen
Häufige Fragen
Wann ist auf einer Baustelle ein Betriebssanitäter erforderlich?
Nach § 27 DGUV Vorschrift 1 ist mindestens ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Auch unterhalb dieser Schwelle kann die Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen.
Reicht eine digitale Anwesenheitsliste für die Evakuierung?
Nein. Sie kann unterstützen, muss aber mit Alarmierung, Sammelplatzorganisation, Verantwortlichkeiten, Übungen und geeigneten Rückfallverfahren verbunden werden.