CertConsulting · Herstellerqualifikation

AD 2000-Merkblatt HP 0 — Herstellerqualifikation für den Druckgerätebau

ADLER CertConsulting begleitet Hersteller und Schweißfachbetriebe beim Aufbau und bei der Vorbereitung auf eine Herstelleranerkennung nach AD 2000-Merkblatt HP 0.

Überblick

AD 2000-Merkblatt HP 0 beschreibt Voraussetzungen, die Hersteller von Druckgeräten und drucktragenden Bauteilen für eine Anerkennung erfüllen müssen. ADLER CertConsulting prüft den vorgesehenen Geltungsbereich und unterstützt beim Aufbau der betrieblichen Organisation, der schweißtechnischen Voraussetzungen, der Prüfplanung und der Nachweisdokumentation. Dazu gehört auch, interne Prüf- und Abnahmeabläufe eindeutig festzulegen. Die Anerkennung und alle dem Hersteller nicht übertragenen Prüfungen bleiben Aufgabe der jeweils zuständigen unabhängigen Stelle.

AD 2000 und HP 0

AD 2000 ist ein technisches Regelwerk für Druckgeräte. Es konkretisiert Anforderungen an Auslegung, Werkstoffe, Herstellung, Prüfung und Dokumentation und kann zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU herangezogen werden. Ob und in welchem Umfang AD 2000 anzuwenden ist, ergibt sich aus dem vorgesehenen Produkt, dem gewählten Konformitätsweg sowie vertraglichen und kundenspezifischen Vorgaben.

HP 0 behandelt die allgemeinen Voraussetzungen für Hersteller. Bei geschweißten Druckgeräten und drucktragenden Teilen sind weitere Merkblätter und Produktspezifikationen einzubeziehen. Dazu kann insbesondere AD 2000-Merkblatt HP 100 R gehören. Eine HP-0-Anerkennung ist deshalb kein pauschaler Nachweis für jede denkbare Fertigung. Produktarten, Werkstoffe, Schweißprozesse, Fertigungsstätten und Tätigkeitsumfang müssen im beantragten Geltungsbereich eindeutig beschrieben sein.

Fertigung, Prüfung und Nachweise

Im Mittelpunkt stehen eine geeignete Fertigungsorganisation, verantwortliche Fachpersonen, beherrschte Herstellprozesse und nachvollziehbare Prüfungen. Für das Schweißen betrifft dies unter anderem die Schweißaufsicht, qualifizierte Schweißer oder Bediener, geeignete Schweißverfahren, Arbeitsmittel, Werkstoffe, Zusatzwerkstoffe und Qualitätsaufzeichnungen. Bestehende Strukturen aus ISO 3834 können dafür eine wichtige Grundlage bilden, ersetzen die produkt- und regelwerksbezogene Prüfung jedoch nicht automatisch.

Der Hersteller benötigt außerdem eine belastbare Prüf- und Abnahmeorganisation. Prüfmerkmale, Prüfumfang, Zeitpunkte, Verantwortliche, Akzeptanzkriterien und Aufzeichnungen werden im Fertigungs- und Prüfablauf festgelegt. Interne Prüfungen dürfen nur von geeigneten und benannten Personen innerhalb ihres festgelegten Aufgabenbereichs ausgeführt und bewertet werden. Welche Prüfungen der Hersteller selbst durchführen darf und wann eine notifizierte, anerkannte oder andere zuständige Stelle einzubeziehen ist, richtet sich nach Produkt, Konformitätsbewertungsverfahren und anwendbaren Regeln.

Begleitung durch ADLER CertConsulting

ADLER CertConsulting strukturiert diese Anforderungen gemeinsam mit dem Betrieb. Vor der externen Betriebsprüfung werden Unterlagen und betriebliche Umsetzung intern geprüft. Offene Punkte werden in einem Maßnahmenplan erfasst. Die abschließende Begutachtung, Anerkennung und Festlegung des bestätigten Geltungsbereichs erfolgen durch die beauftragte zuständige Stelle.

Leistungsfelder

  • Einordnung von Produkt, Regelwerk und gewünschtem Anerkennungsumfang
  • GAP-Analyse zu AD 2000-Merkblatt HP 0
  • Aufbau von Organisation, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen
  • Einordnung von Aufgaben und Kompetenz der Schweißaufsicht
  • Prüfung von Schweißer-, Bediener- und Verfahrensqualifikationen
  • Fertigungs-, Schweiß- und Prüfdokumentation
  • Prüfpläne, interne Freigaben und Abnahmeabläufe
  • Steuerung von Werkstoffen, Zusatzwerkstoffen, Prüfmitteln und Aufzeichnungen
  • Vorbereitung auf erstmalige Betriebsprüfung, Überwachung oder Erweiterung
  • Begleitung bei Feststellungen und Korrekturmaßnahmen
  • Verknüpfung mit ISO 3834 und weiteren anwendbaren Regelwerken

Häufige Fragen

Was ist AD 2000-Merkblatt HP 0?

HP 0 beschreibt allgemeine Voraussetzungen für Hersteller, die im Anwendungsbereich des AD-2000-Regelwerks tätig werden. Dazu gehören geeignete Organisation, Fachpersonal, beherrschte Herstellverfahren, Prüfungen und Qualitätsnachweise.

Benötigt jeder Rohrleitungsbauer eine HP-0-Anerkennung?

Nein. Entscheidend sind Produkt, Tätigkeit, anwendbares Regelwerk, Konformitätsweg und vertragliche Anforderungen. Der konkrete Bedarf und Geltungsbereich sollten vor Beginn der Qualifizierung geklärt werden.

Reicht eine Zertifizierung nach ISO 3834 aus?

Nicht automatisch. ISO 3834 schafft eine wichtige Grundlage für die schweißtechnische Qualitätssicherung. Eine HP-0-Anerkennung berücksichtigt darüber hinaus den konkreten Anwendungs- und Fertigungsbereich nach AD 2000 und die damit verbundenen Anforderungen.

Darf der Hersteller Prüfungen und Abnahmen intern durchführen?

Der Hersteller führt die für seine Fertigungssteuerung vorgesehenen internen Prüfungen durch. Welche Bewertungen oder Abnahmen intern zulässig sind und welche Beteiligung einer unabhängigen Stelle erforderlich ist, hängt vom Produkt, Konformitätsbewertungsverfahren und anwendbaren Regelwerk ab. Eine HP-0-Anerkennung ist keine allgemeine Berechtigung zur Selbstabnahme.

Wer erteilt die Herstelleranerkennung?

Die Begutachtung und Anerkennung erfolgen durch eine dafür zuständige unabhängige Stelle. ADLER CertConsulting unterstützt beim Aufbau der Voraussetzungen und bei der Vorbereitung, erteilt die Anerkennung jedoch nicht selbst.

Wie bleibt die Anerkennung gültig?

Der Hersteller muss die bestätigten Voraussetzungen aufrechterhalten. Änderungen an Schweißaufsicht, Verfahren, Werkstoffen, Tätigkeiten oder Fertigungsstätten können melde- oder bewertungspflichtig sein. Maßgeblich sind die Vereinbarung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.

CertConsulting

Auf die Herstelleranerkennung nach AD 2000 HP 0 vorbereiten

Nennen Sie uns Produkte und Bauteile, vorgesehenes Regelwerk, Werkstoffe, Schweißprozesse, Fertigungsstätten, Schweißaufsicht, Prüfpersonal, vorhandene Anerkennungen und gewünschten Geltungsbereich.