Überblick
Eine Schweißverfahrensqualifikation soll nachweisen, dass ein vorgesehenes Verfahren für den festgelegten Anwendungsbereich geeignete Schweißverbindungen erzeugen kann. ADLER CertConsulting prüft mit dem Hersteller die Ausgangslage, bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und koordiniert Probestück, Prüfstelle, zerstörungsfreie Prüfungen und Laboruntersuchungen. Nach Abschluss werden Ergebnisse und Geltungsbereich eingeordnet und in die Fertigungsunterlagen übernommen. Art, Umfang und Anerkennung der Qualifizierung richten sich nach dem anwendbaren Regelwerk und der zuständigen Prüf- oder Abnahmestelle.
Qualifizierungsbedarf und Regelwerk
Ob ein Schweißverfahren neu qualifiziert werden muss, lässt sich erst nach Prüfung des vorgesehenen Fertigungsbereichs beantworten. Werkstoffgruppe, Schweißprozess, Verbindung, Abmessungen, Schweißposition, Zusatzwerkstoff, Wärmeeinbringung und weitere Einflussgrößen können den Geltungsbereich einer vorhandenen Qualifizierung begrenzen. Auch Produktnorm, Ausführungsklasse, Kundenspezifikation oder behördliche Anforderungen können die zulässige Qualifikationsmethode und die Beteiligung einer Prüf- oder Abnahmestelle bestimmen.
ISO 15607 beschreibt die allgemeinen Regeln für die Spezifikation und Qualifizierung von Schweißverfahren. Eine Verfahrensprüfung nach ISO 15614-1 ist eine verbreitete Methode für das Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen sowie das Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen. Sie ist jedoch nicht für jeden Werkstoff, Prozess oder Anwendungsfall automatisch die richtige Grundlage. Das jeweils geltende Regelwerk muss vor Beginn feststehen.
Verfahrensprüfung und Koordination
Für eine Verfahrensprüfung wird zunächst eine vorläufige Schweißanweisung, die pWPS, festgelegt. Das Probestück wird unter definierten Bedingungen geschweißt und anschließend im vorgeschriebenen Umfang untersucht. Abhängig von Norm und Anwendung können Sichtprüfung, weitere zerstörungsfreie Prüfungen sowie mechanisch-technologische oder metallografische Laborprüfungen erforderlich sein. Hierzu zählen beispielsweise Zug-, Biege-, Kerbschlag-, Härte- oder Makroschliffprüfungen. Der konkrete Prüfumfang wird nicht pauschal festgelegt, sondern aus der maßgeblichen Anforderung abgeleitet.
ADLER CertConsulting unterstützt bei dieser Planung und hält die Schnittstellen zwischen Hersteller, Schweißaufsicht, Prüfstelle und Labor zusammen. Dazu gehören die Abstimmung der Ausgangsdaten, die Vorbereitung der pWPS, die Kennzeichnung und Nachverfolgung von Probestücken, die Zusammenstellung der Prüfanforderungen sowie die Prüfung der eingehenden Berichte auf Vollständigkeit und Zuordnung. Die Prüfungen selbst werden von den dafür geeigneten Stellen durchgeführt.
Vom WPQR zur fertigungsgerechten WPS
Sind die Anforderungen erfüllt, werden Prüfbedingungen, Ergebnisse und Geltungsbereich im WPQR dokumentiert beziehungsweise durch die zuständige Stelle bestätigt. Darauf aufbauend kann der Hersteller eine fertigungsgerechte WPS erstellen. ADLER CertConsulting hilft, die qualifizierten Grenzen korrekt in die Fertigungsunterlagen zu übertragen und die Nachweise mit ISO 3834, DIN EN 1090 oder weiteren anwendbaren Anforderungen zu verbinden.
Leistungsfelder
- Prüfung vorhandener WPS und WPQR auf den vorgesehenen Anwendungsbereich
- Einordnung des erforderlichen Qualifizierungswegs
- Vorbereitung und Abstimmung der pWPS
- Festlegung und Dokumentation relevanter Ausgangsdaten
- Koordination des Probestücks und der beteiligten Prüfstellen
- Abstimmung zerstörungsfreier Prüfungen und Laboruntersuchungen
- Zusammenführung von Prüfberichten und WPQR-Unterlagen
- Einordnung des qualifizierten Geltungsbereichs
- Ableitung und Strukturierung fertigungsgerechter WPS
- Einbindung der Nachweise in ISO 3834, DIN EN 1090 und weitere Regelwerke
- Unterstützung bei Abweichungen, ergänzenden Prüfungen und weiteren Qualifizierungsschritten
Häufige Fragen
Wann wird eine neue Schweißverfahrensqualifikation benötigt?
Das hängt vom vorgesehenen Fertigungsbereich und dem anwendbaren Regelwerk ab. Eine neue Qualifizierung oder eine Ergänzung kann erforderlich sein, wenn etwa Werkstoffgruppe, Schweißprozess, Verbindung, Abmessung oder andere wesentliche Bedingungen nicht durch eine vorhandene WPQR abgedeckt sind.
Was ist der Unterschied zwischen pWPS, WPS und WPQR?
Die pWPS beschreibt die vorläufigen Bedingungen für die Verfahrensprüfung. Der WPQR dokumentiert die Prüfbedingungen, Ergebnisse und den qualifizierten Geltungsbereich. Die WPS überträgt das qualifizierte Verfahren als konkrete Arbeitsanweisung in die Fertigung.
Welche Prüfungen sind erforderlich?
Der Prüfumfang richtet sich nach der Qualifikationsnorm, dem Werkstoff, dem Schweißprozess und den Anwendungsanforderungen. Möglich sind Sichtprüfung, weitere zerstörungsfreie Prüfungen sowie mechanisch-technologische und metallografische Laborprüfungen. Eine belastbare Prüfliste entsteht erst nach der fachlichen Einordnung.
Übernimmt ADLER CertConsulting auch die Abstimmung mit dem Labor?
Ja. ADLER CertConsulting kann die Auswahl einer für den Prüfbedarf geeigneten Stelle unterstützen, die Prüfanforderungen und Unterlagen abstimmen, Probestücke und Termine koordinieren sowie die Ergebnisse in die Nachweisdokumentation einordnen. Die Labor- und Prüfleistungen werden von den dafür geeigneten Stellen erbracht.
Garantiert eine bestandene Verfahrensprüfung jede spätere Schweißverbindung?
Nein. Die Verfahrensprüfung weist die Eignung innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs nach. Der Hersteller muss das Verfahren anschließend mit geeigneten Schweißern oder Bedienern, Arbeitsmitteln, Werkstoffen, Schweißanweisungen und Qualitätskontrollen in der Fertigung beherrschen.
Kann eine vorhandene WPQR für einen neuen Auftrag verwendet werden?
Das ist möglich, wenn ihr Geltungsbereich die geplante Fertigung abdeckt und das anwendbare Produktregelwerk oder die Kundenspezifikation ihre Verwendung zulässt. Diese Prüfung sollte vor Fertigungsbeginn erfolgen.