Umstempelberechtigung: Werkstoffidentität auch nach dem Zuschnitt erhalten
Wird ein Rohr, Blech oder Profil geteilt, kann die ursprüngliche Werkstoffkennzeichnung nur auf einem der entstehenden Teile verbleiben. Für drucktragende Bauteile muss trotzdem nachvollziehbar sein, aus welchem Material jedes Teilstück stammt und welche Werkstoffbescheinigung dazugehört.
ADLER CertConsulting unterstützt Hersteller und Schweißfachbetriebe beim Aufbau eines geregelten Umstempelprozesses und bei der Vorbereitung auf die Bestätigung durch die zuständige Stelle.
Material und Zeugnis eindeutig verbinden
Eine Umstempelung beginnt nicht erst beim Einschlagen eines Zeichens. Entscheidend ist die sichere Identifikation des Ausgangsmaterials. Werkstoff, Charge oder Schmelze, Abmessungen und Zeugnis müssen vor und nach dem Teilen eindeutig zugeordnet bleiben.
Wir prüfen den Weg vom Wareneingang über Lagerung und Zuschnitt bis zur Fertigung. Daraus entsteht ein Ablauf, der auch Reststücke und Zwischenlagerungen berücksichtigt.
Berechtigte Personen und persönliche Stempel regeln
Umstempelberechtigte benötigen die erforderlichen Werkstoff- und Kennzeichnungskenntnisse. Ihre Aufgaben, Stempelzeichen und Vertretungen werden eindeutig festgelegt. Die Stempel werden gegen unbefugte Nutzung gesichert und jede Übertragung nachvollziehbar dokumentiert.
Umstempelvereinbarung vorbereiten
Die interne Benennung einer Person genügt nicht. Die zuständige Prüf- oder Zertifizierungsstelle begutachtet das betriebliche Verfahren und bestätigt Personen und Geltungsbereich nach ihren Vorgaben. Wir bereiten Dokumentation und praktische Demonstration vor und unterstützen bei der Bearbeitung von Feststellungen.
Mit HP 0 und Werkstoffsteuerung verbinden
Bei Herstellern nach AD 2000-Merkblatt HP 0 ist die Umstempelung Teil einer umfassenderen Werkstoff- und Qualitätssteuerung. Die Berechtigung wird dennoch gesondert und für einen definierten Umfang geregelt. Wir sorgen dafür, dass Umstempelprozess, Wareneingang, Zeugnisprüfung, Lagerung und Fertigungsdokumentation zusammenpassen.
Leistungsfelder
- Einordnung des benötigten Umstempelumfangs
- Aufnahme von Werkstoffen, Halbzeugen, Zeugnisarten und Standorten
- Prüfung von Materialfluss, Kennzeichnung und Zeugniszuordnung
- Erstellung oder Überarbeitung der Umstempelanweisung
- Festlegung von Verantwortlichkeiten und Vertretungen
- Zuordnung und Sicherung persönlicher Stempelzeichen
- Aufbau von Umstempelprotokollen und Reststückverwaltung
- Schulung der vorgesehenen umstempelberechtigten Personen
- interne Wirksamkeitsprüfung anhand praktischer Vorgänge
- Vorbereitung und Begleitung der Begutachtung durch die zuständige Stelle
- Pflege bei personellen oder organisatorischen Änderungen
Häufige Fragen
Was bedeutet Umstempelberechtigung?
Sie erlaubt benannten Personen, Werkstoffkennzeichnungen innerhalb eines bestätigten betrieblichen Verfahrens auf Teil- oder Reststücke zu übertragen. Dabei muss die Verbindung zur ursprünglichen Werkstoffbescheinigung vollständig nachvollziehbar bleiben.
Reicht eine interne Benennung als Umstempelberechtigter aus?
Nein. Die Person wird intern vorgeschlagen und benötigt die erforderliche Sachkenntnis. Verfahren, Person und Geltungsbereich müssen nach den maßgeblichen Vorgaben von der zuständigen Stelle begutachtet und bestätigt werden.
Ist die Umstempelberechtigung automatisch in HP 0 enthalten?
Nein. Zwischen HP-0-Herstellerqualifikation und Umstempelung besteht ein fachlicher Zusammenhang. Die Übertragung von Werkstoffkennzeichnungen erfordert jedoch ein konkret geregeltes und bestätigtes Verfahren.
Was muss bei einer Umstempelung dokumentiert werden?
Die Aufzeichnung muss mindestens die eindeutige Zuordnung von Ausgangsmaterial, Teilstück, Kennzeichnung, Werkstoffbescheinigung und verantwortlicher Person ermöglichen. Der genaue Umfang richtet sich nach Vereinbarung und Anwendungsregelwerk.
Können Materialien mit Abnahmeprüfzeugnis 3.2 umgestempelt werden?
Hierfür können besondere Einschränkungen oder ergänzende Vereinbarungen gelten. Nach der Prüf- und Zertifizierungsordnung von TÜV Rheinland kann beispielsweise eine zusätzliche Regelung für bestimmte Kleinteile getroffen werden. Der konkrete Fall ist vor dem Teilen mit der zuständigen Stelle abzustimmen.
Gilt die Berechtigung an jedem Standort?
Nicht automatisch. Sie gilt nur im bestätigten Umfang. Baustellen, Montageorte, weitere Betriebsstätten oder geänderte Abläufe müssen deshalb in der Vereinbarung berücksichtigt oder gesondert bewertet werden.